Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Textform


stefan hinze internet + co

§1 Allgemeines und Geltungsbereich
1.) Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge für Softwaredienstleistungen mit stefan hinze internet + co. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn stefan hinze internet + co dies schriftlich bestätigt hat.
2.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Firmensitz von stefan hinze internet + co zur Einsicht bereit. Auf Wunsch sind die AGBs in schriftlicher Form vom Auftragnehmer erhältlich. Zusätzlich sind sie online auf der Homepage des Auftragnehmers abrufbar. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Rahmen eines Software-, Pflege- oder Wartungsvertrages, das er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.
3.) Durch seine Unterschrift erkennt er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von stefan hinze internet + co als gültige Vertragsgrundlage an.
4.) Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
§2 Angebote, Preise
1.) Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
2.) Alle Preise gelten rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.) Die Preise schließen keine Supportleistungen ein. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, so werden diese gemäß gültiger Preisliste berechnet.
§3 Zahlungsbedingungen
1.) Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen und Honorare 14 Tage nach Rechnungsstellung rein netto ohne Abzug zahlbar.
2.) Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind stefan hinze internet + co berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu berechnen.
3.) Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
§4 Abschlagszahlungen
1.) Teillieferungen aus allen Projektverträgen können dem Auftraggeber monatlich in Rechnung gestellt werden.
2.) Bei größeren Aufträgen werden Akonto-Zahlungen berechnet, und zwar in der Regel 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Arbeitsablieferung und 1/3 bei Schlußabrechnung.
§5 Eigentumsvorbehalt
1.) Gelieferte Software und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks Eigentum von stefan hinze internet + co.
§6 Lieferzeit
1.) Liefertermine bedürfen der Vereinbarung.
2.) Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen.
3.) Die Unterbrechung wird vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet.
4.) Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
5.) Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
§7 Korrekturen und Änderungen
1.) Korrekturen und Änderungen, soweit sie 5% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in pauschalen Angebotspreisen enthalten.
2.) Bei Überschreitung ist stefan hinze internet + co  dazu berechtigt, die entstandenen Mehrkosten nach gültiger Preisliste in Rechnung zu stellen.
3.) Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
§8 Abnahme
1.) Die Abnahme erfolgt schriftlich.
2.) Geht in einer Frist von zwei Wochen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen.
§9 Beanstandungen und Haftungsausschluss
1.) Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
2.) stefan hinze internet + co übernimmt keine Haftung, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse weiterverarbeitet werden (Reproduktion, Vervielfältigung etc.), selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird.
3.) Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, die gelieferten Waren vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturabzüge oder Testmuster zur Verfügung gestellt worden sind.
§10 Überlassene Materialien und Archivierung
1.) Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernimmt stefan hinze internet + co keine Haftung.
2.) Der Transport geht zu Lasten des Auftraggebers.
3.) Archivierung von Daten, Zwischen­ergebnissen etc. ist Sache des Auftraggebers. Der Kunde spricht stefan hinze internet + co von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
§11 Datensicherheit
1.) Soweit Daten an stefan hinze internet + co – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
2.) Für den Fall von Daten­verlusten kann stefan hinze internet + co keine Haftung übernehmen.
§12 Inhalte
1.) Mit der Übergabe von Quellmaterial (Texte, Grafiken, Bilder,  Musik etc.) stellt uns der Kunde von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt.
§13 Rechte
1.) Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten.
2.) Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde zeitlich unbeschränkte und räumlich beschränkte Verwertungsrechte an den gesamten Projektergebnissen. Nicht enthalten ist das Recht auf Weiterbearbeitung der Projektergeb­nisse, auf Exklusivität und auf Übertragung von Rechten an Dritte.
3.) Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf die Überlassung der entstandenen Quelltexte und gelieferten Programmcode.
§14 Haftung
1.) Haftungsbeschränkungs-, Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind in jedem Falle auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt.
2.) Sollten trotz sorgfältiger Prüfung Viren oder ähnliches auf von stefan hinze internet + co gelieferten Datenträgem festgestellt werden, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 15 Abwerbungsverbot und Geheimhaltung
1.) Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter vom Auftragnehmer abzuwerben oder ohne Zustimmung vom Auftragnehmer anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine vom Auftragnehmer der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
2.) Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
3.) Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
4.) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§16 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1.) Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Vertragspartner – soweit gesetzlich zulässig – ist Stuttgart.
2.) Die Ungültigkeit einer der vorliegenden Arbeits- und Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
3.) Änderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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